Name und Passwort: mehr braucht es nicht
Kinderkonten wohnen in deinem Profil, unter dem Reiter Kinder.
Dorthin →
Name und Passwort: mehr braucht es nicht
Kinderkonten wohnen in deinem Profil, unter dem Reiter Kinder.
Dorthin →
Rubriken und Alter, und warum beide gebraucht werden
Der erste Regler ist die Rubrik: Animation, Familie, Kinderserien, Abenteuer, Fantasy, Komödie, Musik, Dokumentation.
Dorthin →
Eine eigene App, kein abgespecktes Nexview
Meldet sich ein Kind an, bekommt es nicht die gewohnte Oberfläche mit ausgegrauten Knöpfen.
Dorthin →
„Das kannst du schon schauen„ über „Das kannst du dir wünschen„
Hinter jeder Rubrik liegen die Titel nicht als eine Wand, sondern in zwei Abschnitten.
Dorthin →
Vier Wörter statt acht Zuständen
Ein Erwachsener sieht in Nexview acht Zustände, von wartet auf Freigabe über wird gesucht bis zurückgestellt.
Dorthin →
Name und Passwort: mehr braucht es nicht
Kinderkonten wohnen in deinem Profil, unter dem Reiter Kinder.
Dorthin →
Bisher gab es in Nexview zwei Sorten Mensch: Leute, die anfragen dürfen, und Leute, die es nicht dürfen. Für eine Familie ist das zu grob. Seit Fassung 0.16.0 legst du für deine Kinder eigene Zugänge an, mit einer eigenen Ansicht, eigenen Rubriken und einem eigenen Wort für das, was sie tun: Ein Kind fragt nicht an, es wünscht sich etwas. Und du entscheidest.
Diese Seite geht das ganze System durch: wie ein Kinderkonto entsteht, was das Kind zu sehen bekommt, wie aus einem Wunsch eine Anfrage wird, wie du dir jederzeit ansiehst, was bei deinem Kind ankommt, und ehrlich auch das, was diese Funktion nicht leistet.
Der Unterschied klingt nach Wortklauberei und ist in Wahrheit der ganze Bauplan. Eine Anfrage ist ein Vorgang mit Folgen: Sie belegt Kontingent, sie belegt Platz, sie landet beim Betreiber, sie wird geladen. Ein Wunsch ist zunächst nichts davon. Er kostet nichts, reserviert nichts, und der Betreiber sieht ihn nie.
Erst wenn du als Elternteil zustimmst, entsteht daraus eine ganz gewöhnliche Anfrage, auf deinen Namen. Dein Kontingent, dein Speicher, dein üblicher Freigabeweg, und danach entscheidet der Betreiber wie bei jeder anderen Anfrage auch.
Das ist kein Umweg, sondern der Grund, warum die Sache trägt: Weil die Anfrage dir gehört, brauchen Kontingente, Speicher, Sperrliste und Kontoauflösung keinen Sonderfall. Du bist Freigeber nach unten, nicht nach oben, und für alles darüber bleibst du der ganz normale Benutzer, der du vorher warst.
Kinderkonten wohnen in deinem Profil, unter dem Reiter Kinder. Ein Kind bekommt einen Benutzernamen, ein Passwort (zweimal einzutippen, du vergibst es ja für jemand anderen) und ein Alter. Keine E-Mail-Adresse, kein Plex-Konto, keine Einladung. Ein Kind hat in aller Regel keine eigene Mailadresse, und ein Zugang, der eine verlangt, wäre für Kinder schlicht nicht gebaut.
Dazu kommen drei Einstellungen, die alle dir gehören: die Rubriken, die dein Kind sehen darf, ob Trailer erlaubt sind (die liegen bei YouTube, ohne Haken gibt es den Knopf gar nicht), und die Sprache der Oberfläche. Die kann das Kind nicht selbst umstellen.
Das Konto ist deinem untergeordnet: Es kann sein Passwort nicht selbst ändern, keine Adresse hinterlegen und keinen einzigen Erwachsenen-Bereich der App erreichen. Löschst du dein Konto, gehen die Kinderkonten mit.
Der erste Regler ist die Rubrik: Animation, Familie, Kinderserien, Abenteuer, Fantasy, Komödie, Musik, Dokumentation. Du hakst an, was dein Kind zu sehen bekommt, der Rest existiert für dieses Konto nicht. Ein Sechsjähriger bekommt vielleicht Animation und Familie, ein Elfjähriger dazu Abenteuer und Fantasy.
Der zweite Regler ist das Alter, höchstens 16. Innerhalb der freigeschalteten Rubriken zeigt Nexview nur, was bis zu diesem Alter freigegeben ist. Titel ganz ohne Altersfreigabe bleiben bei Kindern verborgen, bei einem Sechsjährigen ist „darüber weiß niemand etwas“ kein vertretbares Ergebnis.
Warum nicht der Altersfilter allein? Weil er zu wenig Material übrig ließe. Die Altersfreigaben bei TMDB sind dünn: rund ein Drittel der Filme und gut vier Zehntel der Serien tragen gar keine. Wer für Kinder dieselbe Abfrage nimmt wie für Erwachsene und hinterher siebt, baut eine leere App. Die Rubriken sorgen dafür, dass überhaupt etwas ankommt, die Altersgrenze sortiert darin aus.
Meldet sich ein Kind an, bekommt es nicht die gewohnte Oberfläche mit ausgegrauten Knöpfen. Es bekommt eine andere App: helle, warme Farben statt des dunklen Nexview-Rots, große Flächen, drei Ziele unten am Rand, Entdecken, Suchen, Wünsche. Keine Glocke, keine Tickets, keine Merkliste, keine Einstellungen.
Die Farbwelt ist ausdrücklich vom übrigen Nexview gelöst. Rot heißt in jeder anderen Anwendung „Achtung“; in einer App, die Kindern etwas anbietet, hat es nichts zu suchen. Hinter allem liegt eine Collage aus Bildern der freigeschalteten Rubriken, die Seite sieht auch dann nach etwas aus, wenn gerade nichts geladen ist.
Und die Sperre ist keine Frage der Oberfläche. Welche Wege ein Kinderkonto überhaupt gehen darf, steht als Erlaubnisliste im Server; ein Aufruf an der Ansicht vorbei kommt nicht weiter. Ein fehlender Knopf ist Bequemlichkeit, die Sperre sitzt dahinter.
Hinter jeder Rubrik liegen die Titel nicht als eine Wand, sondern in zwei Abschnitten. Oben steht, was schon in der Mediathek liegt, mit grünem Haken, ohne Wunsch-Knopf, denn wünschen wäre sinnlos. Darunter steht, was man sich wünschen kann.
Der erste Bauversuch hat vorhandene Titel schlicht verborgen, schließlich waren sie schon da. Nachgemessen fielen damit rund 90 % der Kinderseite weg: In einer Bibliothek, in der viel Familientaugliches ohnehin liegt, blieben von zwanzig Animationstiteln zwei übrig. Ausgerechnet das Beste war unsichtbar.
Auf der Titelseite gilt dasselbe: Liegt der Film schon da, steht dort Das kannst du schon schauen statt des orangen Knopfes. Und darunter immer derselbe Satz, damit kein Kind auf eine falsche Erwartung läuft: Mama oder Papa entscheidet.
Ein Erwachsener sieht in Nexview acht Zustände, von wartet auf Freigabe über wird gesucht bis zurückgestellt. Ein Kind soll nicht lernen müssen, was davon was bedeutet. Deshalb hat seine Liste genau vier Antworten:
Mama oder Papa schaut es sich an, der Wunsch liegt bei dir. Ist unterwegs, du hast zugestimmt, der Rest läuft. Ist da! der Titel liegt in der Mediathek. Diesmal nicht, du hast abgelehnt.
Und beim Ablehnen kannst du einen Satz dazuschreiben. Der steht dann unter dem Titel, im Wortlaut, für das Kind lesbar. Ohne ihn stünde dort nur „diesmal nicht“, und ein Kind fragt so lange nach, bis es jemand sagt.
Ein Kind wünscht sich eine Serie mit acht Staffeln. Bisher gab es genau zwei Antworten: alles oder nichts. Jetzt gibt es eine dritte, eine Staffel, oder zwei Folgen, damit es erst einmal hineinschauen kann.
Eine solche Teilfreigabe schließt die Wünsche der anderen Kinder nicht mehr mit ab. Und ist der freigegebene Teil fertig, während die Serie es nicht ist, bekommt das Kind einen Knopf Davon möchte ich mehr, statt einer Sackgasse, in der es nicht weiß, ob es noch einmal fragen darf.
Offene Wünsche stehen oben im Reiter Kinder, mit Poster, Titel, Jahr und dem Namen des Kindes. Zwei Knöpfe: Freigeben oder Ablehnen. Wartet ein Wunsch, meldet sich außerdem die Glocke, und der Sprung von dort führt direkt an die Stelle, an der entschieden wird.
Freigeben heißt: Nexview legt in deinem Namen eine gewöhnliche Anfrage an. Damit greifen von selbst alle Regeln, die für dich ohnehin gelten, Sperrliste, „liegt schon in der Bibliothek“, Profilsperren, 4K-Recht, Kontingent. Ist dein Kontingent voll, scheitert der Wunsch genau dort, mit genau der Begründung, die du auch sonst bekämst.
Hat der Betreiber die Wahl freigegeben, wählst du beim Freigeben noch Qualität und Zielordner. Und wünscht sich ein Kind etwas, das jemand anderes inzwischen längst angefragt hat, schließt Nexview den Wunsch von selbst, als erledigt, nicht als abgelehnt. Das Kind hat ja bekommen, was es wollte.
Unter den Wünschen steht eine Kachel je Kind, mit Name und Alter. Vier runde Knöpfe daran: Vorschau (das Auge), deaktivieren, bearbeiten und löschen. Alter, Rubriken, Trailer, Sprache und Passwort lassen sich jederzeit nachziehen, nur der Benutzername bleibt, denn damit meldet sich das Kind an.
Deaktivieren statt löschen ist der sanfte Weg: Das Konto kann sich nicht mehr anmelden, bleibt aber mit allen Einstellungen bestehen. Löschen ist endgültig, und rührt bereits angefragte Titel nicht an. Die laufen ja über dein Konto.
Für Kinder gibt es kein Zurücksetzen per E-Mail. Es gibt ja keine Adresse. Vergisst dein Kind sein Passwort, setzt du ein neues, das ist der einzige Weg, und er ist Absicht.
Die einzige Frage, die beim Jugendschutz wirklich zählt, lautet: Was kommt bei meinem Kind tatsächlich an? Alles andere ist Vermutung. Deshalb gibt es in jedem Kinderkonto die Vorschau: einen Knopf, der die Kinderansicht öffnet, genau so, wie das Kind sie sieht.
Und zwar nicht als Nachbau. Es ist dieselbe Komponente mit denselben Regeln, nur schreibgeschützt: Wünschen geht in der Vorschau nicht. Eine nachgebaute Vorschau würde mit der Zeit von der echten Ansicht abweichen, und dann kontrollierte man etwas, das es so gar nicht gibt.
Ein Balken oben sagt jederzeit, in wessen Ansicht man gerade steckt, und ein einziger Weg führt zurück. Wer prüfen will, was ein neu angehaktes Rubrik-Häkchen bewirkt, sieht es hier in zwei Klicks, statt sich beim Kind anzumelden.
Kinder suchen. Ein Kind, das „Dino“ eintippen will, soll das tun dürfen, sonst ist die App nach dem dritten Abend langweilig. Also gibt es eine Suche, mit einem großen Feld und einem großen Knopf.
Sie sucht allerdings nur innerhalb der freigeschalteten Rubriken und nur bis zum Alter des Kindes. Eine Suche, die den ganzen Katalog durchsucht und hinterher aussortiert, wäre eine Hintertür, und sie würde am Ergebnis verraten, dass es da noch etwas gibt.
Findet sich nichts, sagt die App das in ihrer eigenen Sprache: Das gibt es hier nicht. Frag Mama oder Papa danach. Kein Fehler, keine leere Fläche, ein Hinweis, an wen man sich wendet.
Nicht jeder Benutzer darf einfach Konten anlegen, das Recht vergibt der Betreiber je Person, und ab Werk ist es aus. Wer es nicht hat, findet den Reiter Kinder trotzdem: Er erklärt, was die Funktion kann und was nicht, und hat einen Knopf, der die Freigabe als Ticket beantragt. Mehr ist nicht auszufüllen.
Ein versteckter Reiter wäre die schlechtere Lösung gewesen. Dann wüsste niemand, dass es die Funktion gibt, und der Betreiber bekäme Fragen statt Anträge.
Im Ticket erteilt der Betreiber die Freigabe mit einem Klick: Sie setzt das Recht, schreibt eine kurze Antwort und schließt den Vorgang. Wird das Recht später wieder entzogen, werden die Kinderkonten deaktiviert, nicht gelöscht.
In der Benutzerverwaltung trägt jedes Konto den Schalter Darf Kinderkonten anlegen. Administratoren haben ihn immer; wer selbst untergeordnet ist, bekommt ihn nie, sonst legte sich ein Vierzehnjähriger ein „Kind“ ohne Altersgrenze an und sähe darüber alles.
Die Kinderkonten selbst stehen in einer eigenen Gruppe am Ende der Benutzerliste, jeweils mit „Kind von …“ und dem Alter. Sichtbar, aber nicht bearbeitbar: Sie gehören ihrem Elternteil, nicht dem Betreiber.
Eine Änderung gegenüber früher, die man kennen muss: Die alte Altersbeschränkung je Benutzerkonto ist mit 0.16.0 aus der Benutzerverwaltung verschwunden. Wer ein volles Konto hat, gilt als erwachsen; Kinder bekommen ein Kinderkonto, und ihr Alter pflegt das Elternteil. Zwei Wege zu derselben Sperre waren zwei Stellen, an denen sie auseinanderlaufen konnte. Bestehende Konten werden beim ersten Start nach dem Update von ihrer Altersangabe befreit, Kinderkonten behalten ihre.
Sie wirken nur in Nexview. Wer denselben Medienserver direkt über Plex öffnet, sieht dort alles, was darauf liegt. Und der Ordner auf der Festplatte bleibt, was er ist. Was Nexview verhindert, ist das Entdecken und Wünschen unpassender Titel, nicht der Zugriff auf eine Bibliothek, die ohnehin offensteht. Für den üblichen Fall reicht das: Das Kind sucht in Nexview, und der Medienserver hat seine eigenen Kontobeschränkungen. Wer beides kombiniert, hat eine brauchbare Absicherung. Wer nur auf Nexview setzt, nicht.
Die Altersangaben sind fremde Daten. Sie stammen von TMDB, einer öffentlichen Filmdatenbank, die von Freiwilligen gepflegt wird. Sie können fehlen, veraltet oder schlicht falsch sein, und niemand kann dafür einstehen, auch Nexview nicht. Genau deshalb steht die Vorschau so weit vorn in dieser Funktion: Sie ist das einzige Mittel, das nicht auf fremde Daten vertraut, sondern zeigt, was wirklich ankommt.
Und sie kosten Auswahl. Weil Titel ohne Altersfreigabe bei Kindern verborgen bleiben, fehlt manches, was harmlos wäre, gerade Neuerscheinungen tragen oft noch keine Einstufung. Das ist die bewusste Richtung: im Zweifel zu wenig zeigen. Wem das für ein älteres Kind zu streng ist, der schaltet ihm lieber eine Rubrik mehr frei, als die Grenze aufzuweichen.
Kein Ersatz für ein Gespräch. Kinderkonten sind ein Werkzeug, das die Auswahl kleiner und die Entscheidung sichtbar macht, mehr nicht. Sie ersetzen nicht, dass jemand weiß, was das Kind schaut. Der Wunsch-Weg ist genau dafür gebaut: Er zwingt zu einem kurzen Blick auf jeden Titel, statt still im Hintergrund zu filtern.
Vorher lief die Sache in vielen Haushalten so: Das Kind sagt am Abendbrottisch, was es sehen will, ein Elternteil merkt es sich und tippt es später ein, oder eben nicht. Ein Konto teilen war die Alternative, mit allem, was daran hängt.
Jetzt hat das Kind einen eigenen Platz. Es kann stöbern, ohne dass jemand danebensitzen muss, und es kann etwas hinterlassen, das nicht vergessen wird. Die Entscheidung bleibt trotzdem, wo sie hingehört, und sie ist ein bewusster Klick, kein Durchwinken.
Der eigentliche Gewinn ist aber die Sichtbarkeit: Du siehst, was dein Kind sich wünscht, du siehst über die Vorschau, was es angeboten bekommt, und dein Kind sieht, was aus seinem Wunsch geworden ist, samt deiner Begründung, wenn es einmal nicht klappt. Das ist mehr Gespräch, nicht weniger.
1. Freigabe holen. Im Profil unter Kinder steht der Knopf Freigabe für Kinderkonten beantragen. Der Betreiber sieht den Antrag als Ticket und erteilt sie mit einem Klick. Bist du selbst Administrator, hast du sie ohnehin.
2. Konto anlegen. Benutzername, Passwort (zweimal), Alter, und die Rubriken, die passen. Lieber knapp anfangen: Nachlegen ist leichter, als etwas wieder wegnehmen zu müssen. Den Anzeigenamen kannst du frei wählen; er steht dann in der Begrüßung.
3. Selbst hineinsehen. Über die Vorschau ansehen, was tatsächlich ankommt, bevor dein Kind es sieht. Wirkt eine Rubrik zu bunt gemischt, nimm sie wieder heraus; ist die Seite zu leer, gib eine dazu.
4. Benachrichtigung einschalten. Unter Benachrichtigungen gibt es den Schalter Wünsche deiner Kinder. Er erscheint nur, wenn du wirklich ein aktives Kinderkonto hast. Ohne ihn merkst du einen Wunsch erst, wenn du das nächste Mal ins Profil schaust, und das Kind wartet.
Gut zu wissen: Das Höchstalter für ein Kinderkonto ist 16, darüber ist ein gewöhnliches Konto der richtige Weg. Der Benutzername muss auf dem Server einmalig sein; ist „max“ vergeben, tut es „maxi“. Und Wünsche zählen nirgends mit: Erst die Freigabe macht daraus eine Anfrage, die dein Kontingent und deinen Speicher berührt.