Ein Konto, das die Kinder benutzen dürfen
Die meisten Anfrage-Werkzeuge kennen nur zwei Zustände: darf anfragen oder darf nicht. Für eine Familie ist das zu grob. Nexview kann einem Konto eine Altersgrenze geben — und was darüber liegt, taucht dann gar nicht erst auf.
Eine Zahl, und der Katalog ändert sich
Beim Konto setzt du Altersbeschränkt und trägst ein Alter ein. Ab da zeigt Nexview diesem Konto nur noch, was höchstens ab diesem Alter freigegeben ist — im Katalog, in der Suche, in den Empfehlungen, im Kalender und auf jeder Detailseite.
Es ist kein Filter, den man wegklicken kann, und keine Warnung vor dem Öffnen. Die Titel sind für dieses Konto schlicht nicht vorhanden. Auch ein selbst gebauter Aufruf an der Oberfläche vorbei bekommt sie nicht zu sehen — die Prüfung sitzt im Server, nicht im Browser.
Maßgebliches Land legt fest, wessen Einstufung gilt — in Deutschland also die FSK. Fehlt für einen Titel die Einstufung des gewählten Landes, greift die strengste aller vorhandenen.
Was ist mit Titeln ohne Einstufung?
Ein großer Teil des Katalogs hat gar keine Altersfreigabe: rund ein Drittel der Filme und gut vier Zehntel der Serien. Was damit passiert, musst du entscheiden — und beide Antworten haben einen Preis.
Verbergen ist die Empfehlung: Dann ist sicher, dass nichts Unpassendes durchrutscht. Der Preis ist ein spürbar leereres „Entdecken“, weil neue Titel meist noch keine Einstufung tragen.
Zeigen hält den Katalog lebendig, lässt aber Titel durch, über deren Inhalt nichts bekannt ist. Nexview sagt dir das an dieser Stelle deutlich, statt die Entscheidung hinter einem Schalter zu verstecken.
Die Grenze der Grenze
Das muss man deutlich sagen: Die Altersgrenze wirkt nur in Nexview. Wer denselben Medienserver direkt über Plex öffnet, sieht dort alles, was darauf liegt — Nexview hat auf fremde Oberflächen keinen Einfluss.
Auch der Ordner auf der Festplatte bleibt, was er ist. Was Nexview verhindert, ist das Entdecken und Anfragen unpassender Titel — nicht der Zugriff auf eine Bibliothek, die ohnehin offensteht.
Für den üblichen Fall reicht das: Das Kind benutzt Nexview zum Suchen und Anfragen, und der Medienserver hat seine eigenen Kontobeschränkungen. Wer beides kombiniert, hat eine brauchbare Absicherung. Wer nur auf Nexview setzt, nicht.